Ein Carport bietet Schutz für Ihr Fahrzeug vor Witterungseinflüssen und wertet Ihr Grundstück optisch auf. Doch bevor Sie mit dem Bau beginnen, stellt sich die Frage: Benötige ich in Bayern eine Baugenehmigung für meinen Carport?

Grundsätzlich ja, denn in Deutschland fallen bauliche Anlagen unter die Genehmigungspflicht. Allerdings hat Bayern seine Bauordnung gelockert. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Ihren Carport ohne Baugenehmigung errichten. Dieser Artikel klärt die rechtlichen Grundlagen und gibt Ihnen eine Schritt-für-Schritt-Anleitung.

Genehmigungsfreier Carport in Bayern: Die Voraussetzungen

Die Bayerische Bauordnung (BayBO) erlaubt den Bau von Carports ohne Genehmigung, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • 1. Grundfläche: Die Grundfläche des Carports darf maximal 50 m² betragen.

  • 2. Abstandsflächen:
    • Bei Grundstücksflächen bis 50 m² sind grundsätzlich keine Abstandsflächen notwendig.
    • Bei größeren Grundstücken müssen die Abstandsflächen gemäß BayBO eingehalten werden. Diese betragen in der Regel 3 Meter zur Grundstücksgrenze.
    • Ausnahme: Bei einer maximalen Länge von 9 Metern und einer mittleren Wandhöhe von maximal 3 Metern darf der Carport näher an die Grenze heranreichen.
  • 3. Höhe: Die maximale Höhe des Carports darf 3 Meter nicht überschreiten, auch bei Spitzdächern.
  • 4. Abstand zur Grundstücksgrenze: Der Abstand zur nächsten Grundstücksgrenze muss mehr als 3 Meter betragen, außer bei Einhaltung der oben genannten Ausnahmeregelung.
  • 5. Bebauungsplan: Das Bauvorhaben muss den Festsetzungen des gültigen Bebauungsplanes entsprechen. Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde über die örtlichen Bestimmungen.
  • 6. Geringer Schwierigkeitsgrad: Das Bauvorhaben darf keine besondere technische Schwierigkeit aufweisen.
  • 7. Selbstständiges Bauvorhaben: Der Carport muss ein eigenständiges Bauvorhaben sein und darf nicht Teil eines größeren Gesamtprojekts sein, welches eine Baugenehmigung erfordert (Art. 6 Abs. 9 BayBO).
  • 8. Keine Beeinträchtigung von Brandschutzbestimmungen: Der Carport darf keine Brandschutzbestimmungen verletzen, z.B. Fluchtwege versperren.

Verfahrensfreier Bau: Was ist zu beachten?

Auch wenn Sie Ihren Carport in Bayern ohne Baugenehmigung errichten dürfen, ist Vorsicht geboten.

Rücksprache mit dem Bauamt: Klären Sie vor Baubeginn mit dem zuständigen Bauamt ab, ob Ihr Vorhaben tatsächlich genehmigungsfrei ist. So vermeiden Sie spätere Probleme und Kosten.
Einhaltung der Vorschriften: Als Bauherr sind Sie dafür verantwortlich, dass alle geltenden Vorschriften eingehalten werden, auch ohne vorherige Prüfung durch das Bauamt. Bei Verstößen drohen Strafen, Baustopp oder sogar der Abriss des Carports.
Information der Nachbarn: Informieren Sie Ihre Nachbarn vor Baubeginn über Ihr Vorhaben, um Missverständnisse und Streitigkeiten zu vermeiden.

Wann ist eine Baugenehmigung erforderlich?

In folgenden Fällen benötigen Sie in Bayern immer eine Baugenehmigung für Ihren Carport:

Überschreitung der zulässigen Maße: Wenn die Grundfläche, Höhe oder Abstandsflächen die oben genannten Grenzen überschreiten.
Abweichung vom Bebauungsplan: Wenn Ihr Carport nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht.
Besondere technische Schwierigkeit: Bei komplexen Konstruktionen oder besonderen statischen Anforderungen.
Denkmalschutz: Wenn sich Ihr Grundstück in der Nähe eines Baudenkmals befindet.
Ortsgestaltungssatzung: Wenn die Gemeinde eine Ortsgestaltungssatzung erlassen hat, die den Bau von Carports reglementiert.
Werbeanlagensatzung: Wenn Sie Werbung an Ihrem Carport anbringen möchten.

Baugenehmigung: Der Ablauf

Wenn Sie eine Baugenehmigung benötigen, müssen Sie einen Bauantrag bei der zuständigen Baubehörde einreichen. Dem Antrag müssen folgende Unterlagen beigefügt werden:

Bauantragsformular: Erhältlich bei der Baubehörde oder online.
Baubeschreibung: Detaillierte Beschreibung des Carports, einschließlich Maße, Materialien und Konstruktion.
Bauzeichnungen: Grundrisse, Ansichten und Schnitte im Maßstab 1:100.
Lageplan: Zeigt die Lage des Carports auf dem Grundstück im Maßstab 1:500.
Standsicherheitsnachweis: Bestätigung eines Statikers, dass der Carport standsicher ist.
Nachweis der Einhaltung der Abstandsflächen: Berechnung der Abstandsflächen gemäß BayBO.
Weitere Unterlagen: Je nach Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein, z.B. eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis.
Die Baubehörde prüft Ihren Antrag und erteilt die Baugenehmigung, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel einige Wochen.

Kosten und Gebühren

Die Kosten für eine Baugenehmigung variieren je nach Kommune und Größe des Carports. Sie setzen sich zusammen aus:

Baugenehmigungsgebühr: Berechnet sich nach der Rohbausumme des Carports.
Gebühren für zusätzliche Prüfungen: z.B. für die Prüfung des Standsicherheitsnachweises.
Bauantragsservice
Sie können die Einholung der Baugenehmigung auch einem externen Dienstleister überlassen. Ein Bauantragsservice übernimmt für Sie:

Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen
Einreichung des Bauantrags bei der Behörde
Kommunikation mit der Behörde
Überwachung des Genehmigungsverfahrens
Die Kosten für einen Bauantragsservice variieren je nach Anbieter und Umfang der Leistungen.

Checkliste für den Carportbau in Bayern

Prüfen Sie, ob Sie eine Baugenehmigung benötigen.
Informieren Sie sich über die örtlichen Bauvorschriften.
Erstellen Sie eine detaillierte Planung.
Holen Sie gegebenenfalls eine Baugenehmigung ein.
Informieren Sie Ihre Nachbarn.
Beauftragen Sie einen qualifizierten Fachbetrieb mit dem Bau.
Dokumentieren Sie den Baufortschritt.
Melden Sie den Carport nach Fertigstellung beim Bauamt.

Der Bau eines Carports in Bayern ist in vielen Fällen genehmigungsfrei möglich. Beachten Sie jedoch die Voraussetzungen der BayBO und holen Sie im Zweifelsfall eine Baugenehmigung ein. Mit einer sorgfältigen Planung und fachgerechten Ausführung steht Ihrem Carport-Projekt nichts mehr im Wege.