Baugenehmigung für Carports in Bayern

Wer in Deutschland eine bauliche Veränderung vornehmen möchte, benötigt im Vorfeld grundsätzlich eine Baugenehmigung. Jedoch haben einige Bundesländer ihre Verordnungen gelockert und erlaubt das Bauen eines Carports unter bestimmten Bedingungen auch ohne eine vorherige Prüfung und Genehmigung durch das städtische Bauamt – So auch in Bayern.

Laut den behördlichen Auflagen braucht ein Bauherr in Bayern keine Baugenehmigung, wenn die folgenden Bedingungen beachtet und eingehalten werden:
Das Bauvorhaben muss nach Art. 6 Abs. 9 BayBO zulässig sein
Es muss ein selbstständiges Bauvorhaben sein, also nicht ein Bestandteil größeren Gesamtvorhabens, welches eine Baugenehmigung erfordert.

Die Grundfläche für das Carport darf 50 m2 nicht überschreiten.
Bei Grundstücksflächen bis 50 m² sind grundsätzlich keine Abstandsflächen notwendig.
Die maximale Höhe (auch bei Spitzdächern) an der höchsten Stelle liegt bei 3 m.
Der Abstand zur nächsten Grundstücksgrenze muss mehr als 8 m betragen.
Genehmigungsfrei sind alle Bauvorhaben mit geringer Schwierigkeit und die den Festsetzungen des gültigen Bebauungsplanes entsprechen.

Verfahrensfrei Bauen
Wenn Sie sich an die vorab beschriebenen baulichen Vorschriften halten und sie beim Bau beachten, so dürfen Sie Ihren Carport in Bayern ohne Baugenehmigung errichten.
Ist die Baugenehmigung für Ihren Carport nicht notwendig, ist es klug, vor dem Baubeginn bei dem zuständigen Bauamt nachzufragen. Ersparen Sie sich Ärger und Kosten.
Der verfahrensfreie Bau eines Carports, also der Bau ohne eine Baugenehmigung, bedarf einer guten Planung mit gewissen Regelungen. Auch wenn im Voraus keine Prüfung des Bauvorhabens erfolgt, so müssen alle geltenden Vorschriften eingehalten werden. Als Bauherr haften Sie bei Verstoß und müssen mit Strafen, der Stilllegung oder dem vollständigen Rückbau rechnen. Alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften der geltenden Bauordnung sind beim Bau zu beachten.

Abstandsflächen
Vor allem müssen zwingend die Abstandsflächen und Regelungen zur Grenzbebauung beachtet und eingehalten werden, auch wenn dies gegen die eigentlichen Wünsche und Pläne des Bauherrn sprechen. Vor dem Baubeginn sollten auch die Nachbarn davon in Kenntnis gesetzt werden, damit es nicht im Nachhinein zu Missverständnissen oder gar Streitigkeiten kommen kann.

Statik
Wenn Sie ein Bauvorhaben in der unmittelbaren Umgebung eines Baudenkmals vorhaben, muss eventuell eine entsprechende Baugenehmigung, eine sogenannte denkmalschutzrechtliche Erlaubnis, vorab eingeholt werden. Des Weiteren müssen die für einen Bau geltenden Bestimmungen ebenfalls genauestens beachtet werden. Dazu gehört zum Beispiel die Berücksichtigung der Statistik, um instabile Konstruktionen und Unfälle zu vermeiden.
Auch die Aspekte des Umweltschutzes oder weitere Vorsorgemaßnahmen zum Beispiel durch die Ortsgestaltungssatzung oder einer Werbeanlagensatzung müssen berücksichtigt werden. Welche speziellen Regelungen in dem jeweiligen Gebiet eingehalten werden müssen, erfahren Sie bei der gegenwärtigen Gemeinde oder Kommune. Wenn Sie wissen, dass Sie eine dieser Bestimmungen beim Bau des Carports nicht einhalten können oder wollen, so ist eine reguläre Carport Baugenehmigung notwendig.

Kosten und Gebühren Baugenehmigung
Welche Kosten und Gebühren in diesem Fall für eine Carport Baugenehmigung in Bayern anfallen, muss vor Ort abgeklärt werden. Ein Bauherr, der sich die Rennerei zum Bauamt und die Warterei ersparen möchte, könnte auch ein externes Unternehmen damit beauftragen, welches in seinem Namen alle erforderlichen Genehmigungen einholt. Im Internet finden Sie entsprechende Fachleute, zum Beispiel unser Bauantragsservice den Sie optional zum kauf Ihres Carports zubuchen können. Nachdem Sie ihnen den Auftrag erteilt und alle erforderlichen Unterlagen eingereicht haben, kümmert sich das Serviceteam routiniert und zeitnah um Ihre Angelegenheit. Der Vorteil hierbei ist, dass die Mitarbeiter genau wissen, welche Unterlagen im Einzelnen benötigt werden.